Zu Beginn findet zunächst ein Abklärungsgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde statt. In diesem ersten Termin wird geschaut, ob eine Therapie notwendig ist, welche Therapiemethode geeignet wäre und ob die Passung zwischen Patient und Therapeut stimmt.
Anschließend können vor Beginn einer Psychotherapie bis zu sechs Probesitzungen (sogenannte probatorische Sitzungen) erfolgen, die von den Krankenkassen übernommen werden. Diese Sitzungen dienen Dir/Ihnen dazu, sich ein Bild von mir als Therapeutin und meiner Methode zu machen und sollen ermöglichen zu prüfen, ob man sich auf eine Psychotherapie einlassen möchte. Diese ersten Sitzungen dienen auch mir, den Patienten mit seiner Problematik kennenzulernen und zu entscheiden, ob das Therapieangebot hilfreich und erfolgversprechend ist. Innerhalb dieser Sitzungen erfolgt die Einigung auf eine gemeinsame Psychotherapie, die dann beantragt wird.
Je nach Bedarf kann entweder eine Kurzzeittherapie (KZT) oder eine Langzeittherapie (LZT) als tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) oder als Psychoanalyse (PA) beantragt werden.

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